Was steht im deutschen Mediationsgesetz?
Das deutschen Mediationsgesetz bietet eine sichere Grundlage:
Das deutsche Mediationsgesetz definiert die Mediation als ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, in dem Parteien mit Unterstützung eines neutralen Mediators freiwillig eine einvernehmliche Lösung ihres Konflikts anstreben.
Der Mediator selbst hat keine Entscheidungsbefugnis, sondern leitet die Parteien durch den Prozess.
Wesentliche Bestimmungen des Mediationsgesetzes:
- Verfahrensablauf und Aufgaben des Mediators: Die Parteien wählen den Mediator aus. Dieser stellt sicher, dass alle Beteiligten die Grundsätze und den Ablauf der Mediation verstehen und freiwillig teilnehmen. Er fördert die Kommunikation und sorgt für eine faire Einbindung aller Parteien. Bei Bedarf kann er getrennte Gespräche führen. Die Mediation kann jederzeit von den Parteien oder dem Mediator beendet werden. Im Falle einer Einigung unterstützt der Mediator die Parteien dabei, eine informierte und verstandene Vereinbarung zu treffen.
- Offenlegungspflichten und Tätigkeitsbeschränkungen: Der Mediator muss alle Umstände offenlegen, die seine Unabhängigkeit oder Neutralität beeinträchtigen könnten. Er darf nicht tätig werden, wenn er zuvor in derselben Sache für eine Partei gearbeitet hat oder während bzw. nach der Mediation für eine Partei tätig wird. Diese Regelung gilt auch für Personen in derselben Berufsausübungs- oder Bürogemeinschaft, es sei denn, die Parteien stimmen nach umfassender Information zu und es stehen keine Belange der Rechtspflege entgegen.
- Verschwiegenheitspflicht: Der Mediator und alle in das Verfahren eingebundenen Personen sind zur Verschwiegenheit über alles verpflichtet, was ihnen während ihrer Tätigkeit bekannt wird. Ausnahmen bestehen, wenn die Offenlegung zur Umsetzung oder Vollstreckung der Vereinbarung erforderlich ist, aus vorrangigen Gründen der öffentlichen Ordnung geboten ist oder es sich um offenkundige Tatsachen handelt. Der Mediator muss die Parteien über den Umfang dieser Verschwiegenheitspflicht informieren.
- Aus- und Fortbildung des Mediators: Mediatoren sind verpflichtet, durch geeignete Ausbildung und regelmäßige Fortbildung sicherzustellen, dass sie über die notwendigen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen verfügen, um die Parteien sachkundig durch die Mediation zu führen. Die Bezeichnung „zertifizierter Mediator“ darf nur führen, wer eine Ausbildung gemäß den gesetzlichen Anforderungen abgeschlossen hat.
Für Unternehmen, die einen Wirtschaftsmediator in Betracht ziehen, bietet das Mediationsgesetz einen klaren Rahmen, der die Professionalität und Neutralität des Mediators sowie die Vertraulichkeit des Verfahrens sicherstellt.
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Wenn Sie das Mediationsgesetz im Original nachlesen möchte, finden Sie den vollständigen Gesetzestext hier: